§ 21 AOCV 2008

Luftverkehrsbetreiberzeugnis-Verordnung 2008

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.07.2017 bis 31.12.9999

Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Stand vor dem 11.07.2017

In Kraft vom 13.08.2014 bis 11.07.2017

Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

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