Filmstandortgesetz (FSOG) Fundstelle (weggefallen)

Filmstandortgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
  1. § 0 gültig von 13.06.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 219/2022

§ 1.

Förderungsprogramm und Ziele

§ 2.

Förderungsgegenstand

§ 3.

Förderungsvoraussetzungen

§ 4.

Mitteleinsatz

§ 5.

Förderungsrichtlinien

§ 6.

Abwicklung

§ 7.

Beirat

§ 8.

Widerruf bzw. Rückzahlung einer Förderung

§ 9.

Verschwiegenheitspflicht

§ 10.

Evaluierung

§ 11.

Schlussbestimmungen

Filmstandortgesetz (FSOG) Fundstelle seit 31.12.2022 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 13.06.2014 bis 31.12.2022
  1. § 0 gültig von 13.06.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 219/2022

§ 1.

Förderungsprogramm und Ziele

§ 2.

Förderungsgegenstand

§ 3.

Förderungsvoraussetzungen

§ 4.

Mitteleinsatz

§ 5.

Förderungsrichtlinien

§ 6.

Abwicklung

§ 7.

Beirat

§ 8.

Widerruf bzw. Rückzahlung einer Förderung

§ 9.

Verschwiegenheitspflicht

§ 10.

Evaluierung

§ 11.

Schlussbestimmungen

Filmstandortgesetz (FSOG) Fundstelle seit 31.12.2022 weggefallen.

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