§ 10 FSOG (weggefallen)

Filmstandortgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Das Förderungsprogramm „Filmstandort Österreich“ ist im Jahr 2018 und in weiterer Folge im Abstand von jeweils fünf Jahren einer Evaluierung zu unterziehen, in deren Rahmen zu prüfen ist, ob durch die Förderungsmaßnahmen die Ziele der Förderungsrichtlinie erreicht wurden§ 10 FSOG seit 31.12.2022 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 13.06.2014 bis 31.12.2022
Das Förderungsprogramm „Filmstandort Österreich“ ist im Jahr 2018 und in weiterer Folge im Abstand von jeweils fünf Jahren einer Evaluierung zu unterziehen, in deren Rahmen zu prüfen ist, ob durch die Förderungsmaßnahmen die Ziele der Förderungsrichtlinie erreicht wurden§ 10 FSOG seit 31.12.2022 weggefallen.

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