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Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtiger Tabakwaren im privaten Reiseverkehr während der Dauer der Übergangsfristen (Tabakwarenanmeldungsverordnung), BGBl. II Nr. 169/2004, tritt außer Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtiger Tabakwaren im privaten Reiseverkehr während der Dauer der Übergangsfristen (Tabakwarenanmeldungsverordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 169 aus 2004,, tritt außer Kraft.
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtiger Tabakwaren im privaten Reiseverkehr während der Dauer der Übergangsfristen (Tabakwarenanmeldungsverordnung), BGBl. II Nr. 169/2004, tritt außer Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Anmeldung verbrauchsteuerpflichtiger Tabakwaren im privaten Reiseverkehr während der Dauer der Übergangsfristen (Tabakwarenanmeldungsverordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 169 aus 2004,, tritt außer Kraft.