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Legende:
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(2) Der 3. Abschnitt dieses Gesetzes tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(3) Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
(2) Der 3. Abschnitt dieses Gesetzes tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(3) Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.