§ 38 T-LT (weggefallen)

Landesverwaltungsgerichtsgesetz – TLVwGG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2016 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 38 T-LT seit 31.08.2016 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der 3. Abschnitt dieses Gesetzes tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(3) Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

Stand vor dem 31.08.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.08.2016
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 38 T-LT seit 31.08.2016 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der 3. Abschnitt dieses Gesetzes tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(3) Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

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