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(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
(3) Die §§ 11a und 15 Abs. 6 treten mit dem Ablauf des 31. März 2021Dezember 2020 außer Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, LGBl. Nr. 74/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 52/2007, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
(3) Die §§ 11a und 15 Abs. 6 treten mit dem Ablauf des 31. März 2021Dezember 2020 außer Kraft.