Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Public Health – Öffentliches Gesundheitswesen)“ (S.LVwGG) Fundstelle

Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Public Health – Öffentliches Gesundheitswesen)“

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2000 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Public Health – Öffentliches Gesundheitswesen)“, Universitätslehrgang „Public Health – Öffentlicher Gesundheitsdienst“ der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck
StF: BGBl. II Nr. 257/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 167/1999, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2000 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Public Health – Öffentliches Gesundheitswesen)“, Universitätslehrgang „Public Health – Öffentlicher Gesundheitsdienst“ der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck
StF: BGBl. II Nr. 257/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 167/1999, wird verordnet:

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