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(1) | Die Kriterien der §§ 8 Abs 1 sowie 9 bis 12 sind sinngemäß anzuwenden auf Leistungen des Rechtsanwalts in
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(2) | |||||||||||||
(3) | Ist der Verfall von Gegenständen angedroht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage jeweils um den Wert derselben. | ||||||||||||
(4) | Auf Leistungen im Rechtsmittelverfahren in Verwaltungsstrafsachen ist § 9 insofern sinngemäß anzuwenden, als gleich offiziosen Strafsachen |
(1) | Die Kriterien der §§ 8 Abs 1 sowie 9 bis 12 sind sinngemäß anzuwenden auf Leistungen des Rechtsanwalts in
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(3) | Ist der Verfall von Gegenständen angedroht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage jeweils um den Wert derselben. | ||||||||||||
(4) | Auf Leistungen im Rechtsmittelverfahren in Verwaltungsstrafsachen ist § 9 insofern sinngemäß anzuwenden, als gleich offiziosen Strafsachen |