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Bundes-Sportfachverbände, die gemäß den Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 Förderungen erhalten und im Vertrauen auf diese Rechtslage langfristige Investitionen getätigt haben, gelten als Bundes-Sportfachverbände gemäß § 3 Z 13. Bundes-Sportfachverbände, die gemäß den Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 Förderungen erhalten und im Vertrauen auf diese Rechtslage langfristige Investitionen getätigt haben, gelten als Bundes-Sportfachverbände gemäß Paragraph 3, Ziffer 13,
Bundes-Sportfachverbände, die gemäß den Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 Förderungen erhalten und im Vertrauen auf diese Rechtslage langfristige Investitionen getätigt haben, gelten als Bundes-Sportfachverbände gemäß § 3 Z 13. Bundes-Sportfachverbände, die gemäß den Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 Förderungen erhalten und im Vertrauen auf diese Rechtslage langfristige Investitionen getätigt haben, gelten als Bundes-Sportfachverbände gemäß Paragraph 3, Ziffer 13,