§ 49 BSFG 2013 (weggefallen)

Bundes-Sportförderungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG), BGBl. I Nr. 143, außer Kraft, wobei es auf die bis 31. Dezember 2013 gewährten Förderungen weiter anzuwenden ist.Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG), Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 143, außer Kraft, wobei es auf die bis 31. Dezember 2013 gewährten Förderungen weiter anzuwenden ist.
§ 49 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2017
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG), BGBl. I Nr. 143, außer Kraft, wobei es auf die bis 31. Dezember 2013 gewährten Förderungen weiter anzuwenden ist.Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG), Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 143, außer Kraft, wobei es auf die bis 31. Dezember 2013 gewährten Förderungen weiter anzuwenden ist.
§ 49 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen.

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