§ 34 BSFG 2013 (weggefallen)

Bundes-Sportförderungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
§ 34§ 34 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen.Paragraph 34,

Organe des Bundes-Sportförderungsfonds sind

  1. 1.Ziffer einsdie Bundes-Sportkonferenz,
  2. 2.Ziffer 2das Kuratorium,
  3. 3.Ziffer 3der Förderungsbeirat für den Bereich des Breitensports,
  4. 4.Ziffer 4der Förderungsbeirat für den Bereich des Leistungs- und Spitzensports und
  5. 5.Ziffer 5die Geschäftsführung.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2017
§ 34§ 34 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen.Paragraph 34,

Organe des Bundes-Sportförderungsfonds sind

  1. 1.Ziffer einsdie Bundes-Sportkonferenz,
  2. 2.Ziffer 2das Kuratorium,
  3. 3.Ziffer 3der Förderungsbeirat für den Bereich des Breitensports,
  4. 4.Ziffer 4der Förderungsbeirat für den Bereich des Leistungs- und Spitzensports und
  5. 5.Ziffer 5die Geschäftsführung.

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