§ 32 BSFG 2013 (weggefallen)

Bundes-Sportförderungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Der Bundes-Sportförderungsfonds, Anbringen an ihn und Förderungsverträge mit ihm sind von allen Abgaben mit Ausnahme der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie der Umsatzsteuer befreit§ 32 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2017
Der Bundes-Sportförderungsfonds, Anbringen an ihn und Förderungsverträge mit ihm sind von allen Abgaben mit Ausnahme der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie der Umsatzsteuer befreit§ 32 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen.

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