Grundbuchsgebührenverordnung (GGV) Fundstelle

Grundbuchsgebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.06.2015 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die zur Ermittlung des Werts des einzutragenden Rechts sowie die für die Inanspruchnahme einer begünstigten Bemessungsgrundlage erforderlichen Angaben und Bescheinigungen (Grundbuchsgebührenverordnung – GGV)
StF: BGBl. II Nr. 511/2013

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

BGBl. II Nr. 157/2015

BGBl. II Nr. 251/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Z 4, § 4 Abs. 7, § 26 Abs. 2 und § 26a Abs. 3 des Gerichtsgebührengesetzes (GGG), BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch die VerordnungGerichtsgebühren-Novelle 2014, BGBl. II Nr. 280/2013BGBl. I Nr. 19/2015, wird verordnet:

Stand vor dem 22.06.2015

In Kraft vom 01.02.2014 bis 22.06.2015

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die zur Ermittlung des Werts des einzutragenden Rechts sowie die für die Inanspruchnahme einer begünstigten Bemessungsgrundlage erforderlichen Angaben und Bescheinigungen (Grundbuchsgebührenverordnung – GGV)
StF: BGBl. II Nr. 511/2013

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

BGBl. II Nr. 157/2015

BGBl. II Nr. 251/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Z 4, § 4 Abs. 7, § 26 Abs. 2 und § 26a Abs. 3 des Gerichtsgebührengesetzes (GGG), BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch die VerordnungGerichtsgebühren-Novelle 2014, BGBl. II Nr. 280/2013BGBl. I Nr. 19/2015, wird verordnet:

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