Bankeninterventions- und –restrukturierungsgesetz-Verordnung (BIRG-V) Fundstelle

Bankeninterventions- und –restrukturierungsgesetz-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Festlegung der Kriterien für die Wesentlichkeit nachgeordneter, zugeordneter oder teilnehmender Institute für die Zwecke des Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetzes (Bankeninterventions- und –restrukturierungsgesetz-Verordnung (BIRG-V)StF: BGBl. II Nr. 2/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 7 Abs Fundstelle seit 01.01.2015 weggefallen. 5 und des § 14 Abs. 6 des Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetzes – BIRG, BGBl. I Nr. 160/2013, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 03.01.2014 bis 31.12.2014
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Festlegung der Kriterien für die Wesentlichkeit nachgeordneter, zugeordneter oder teilnehmender Institute für die Zwecke des Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetzes (Bankeninterventions- und –restrukturierungsgesetz-Verordnung (BIRG-V)StF: BGBl. II Nr. 2/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 7 Abs Fundstelle seit 01.01.2015 weggefallen. 5 und des § 14 Abs. 6 des Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetzes – BIRG, BGBl. I Nr. 160/2013, wird verordnet:

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