§ 76h RStDG Sicherheitsvertrauenspersonen

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2020 bis 31.12.9999

Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässigSicherheitsvertrauenspersonen dürfen wegen der Ausübung dieser Tätigkeit dienstlich nicht benachteiligt werden.

Stand vor dem 23.12.2020

In Kraft vom 01.01.2014 bis 23.12.2020

Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässigSicherheitsvertrauenspersonen dürfen wegen der Ausübung dieser Tätigkeit dienstlich nicht benachteiligt werden.

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