§ 39 SchVG

Schülervertretungengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.07.2018 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für UnterrichtBildung, KunstWissenschaft und KulturForschung betraut.

Stand vor dem 12.07.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 12.07.2018

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für UnterrichtBildung, KunstWissenschaft und KulturForschung betraut.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten