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Legende:
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Die von der FMA gemäß § 98 Abs. 1, Abs. 1b, Abs. 1c, § 98 Abs. 3 Z 3, § 98 Abs. 5, § 98 Abs. 5a Z 4 bis 11, § 99 Abs. 1 Z 1 und § 99d verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu. Die von der FMA gemäß Paragraph 98, Absatz eins,, Absatz eins b,, Absatz eins c,, Paragraph 98, Absatz 3, Ziffer 3,, Paragraph 98, Absatz 5,, Paragraph 98, Absatz 5 a, Ziffer 4 bis 11, Paragraph 99, Absatz eins, Ziffer eins und Paragraph 99 d, verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.
Die von der FMA gemäß § 98 Abs. 1, Abs. 1b, Abs. 1c, § 98 Abs. 3 Z 3, § 98 Abs. 5, § 98 Abs. 5a Z 4 bis 11, § 99 Abs. 1 Z 1 und § 99d verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu. Die von der FMA gemäß Paragraph 98, Absatz eins,, Absatz eins b,, Absatz eins c,, Paragraph 98, Absatz 3, Ziffer 3,, Paragraph 98, Absatz 5,, Paragraph 98, Absatz 5 a, Ziffer 4 bis 11, Paragraph 99, Absatz eins, Ziffer eins und Paragraph 99 d, verhängten Geldstrafen fließen dem Bund zu.