Anl. 2 BIRG (weggefallen)

Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999
Anlage zu § 13Anlage zu Paragraph 13,

Das Institut hat, sofern der FMA diese Daten nicht bereits zu Verfügung stehen, im Abwicklungsplan folgende Informationen anzuführen:

  1. 1.Ziffer einseine detaillierte Beschreibung der Organisationsstruktur des Instituts einschließlich einer Aufstellung sämtlicher Einheiten;
  2. 2.Ziffer 2Angaben zum direkten Eigentümer jeder Einheit und zum jeweiligen Prozentsatz der Stimmrechte und der stimmrechtslosen Anteile;
  3. 3.Ziffer 3Angaben zu Standort, Gründungsstaat und Zulassung jeder Einheit sowie zur Besetzung der Schlüsselpositionen;
  4. 4.Ziffer 4Zuordnung der kritischen Operationen und der Kerngeschäftsbereiche des Instituts, einschließlich wesentlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Operationen und Geschäftsbereichen, zu den jeweiligen Einheiten;
  5. 5.Ziffer 5detaillierte Angaben zur Zusammensetzung der Verbindlichkeiten des Instituts und sämtlicher seiner Einheiten, wobei mindestens eine Aufschlüsselung nach Art und Höhe von kurzfristigen und langfristigen Schulden, besicherten, unbesicherten und nachrangigen Verbindlichkeiten vorzunehmen ist;
  6. 6.Ziffer 6eine Aufstellung der Verfahren, die erforderlich sind, um festzustellen, wem das Institut Sicherheiten verpfändet hat, in wessen Besitz sich die verpfändeten Sicherheiten befinden und in welchem Rechtsraum die Sicherheiten belegen sind;
  7. 7.Ziffer 7eine Beschreibung der außerbilanziellen Positionen des Instituts und seiner Einheiten, einschließlich Zuordnung zu den kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen;
  8. 8.Ziffer 8Angaben zu den wesentlichen Absicherungsgeschäften des Instituts, einschließlich Zuordnung zur jeweiligen rechtlichen Einheit;
  9. 9.Ziffer 9Angaben zu den wichtigsten bzw. kritischsten Gegenparteien des Instituts und Analyse der Auswirkungen eines Ausfalls wichtiger Gegenparteien auf die Finanzlage des Instituts;
  10. 10.Ziffer 10Angaben zu allen Systemen, über die das Institut ein zahlen- oder wertmäßig wesentliches Geschäftsvolumen abwickelt, einschließlich Zuordnung zu den jeweiligen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen des Instituts;
  11. 11.Ziffer 11Angaben zu allen Zahlungs-, Clearing- oder Settlement-Systemen, bei denen das Institut direkt oder indirekt Mitglied ist, einschließlich Zuordnung zu den jeweiligen rechtlichen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen des Instituts;
  12. 12.Ziffer 12Eine detaillierte Aufstellung und Beschreibung der wichtigsten vom betreffenden Institut – unter anderem für das Risikomanagement und für die Berichterstattung in den Bereichen Rechnungslegung, Finanzen und Regulierung – genutzten Management-Informationssysteme, einschließlich Zuordnung zu den jeweiligen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen des Instituts;
  13. 13.Ziffer 13Angaben zu den Eigentümern der unter Z 12 genannten Systeme, zu entsprechenden Dienstgütevereinbarungen und zu Software, Systemen oder Lizenzen, einschließlich Zuordnung zu den jeweiligen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen des Instituts;Angaben zu den Eigentümern der unter Ziffer 12, genannten Systeme, zu entsprechenden Dienstgütevereinbarungen und zu Software, Systemen oder Lizenzen, einschließlich Zuordnung zu den jeweiligen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen des Instituts;
  14. 14.Ziffer 14Eine Aufstellung und Zuordnung der verschiedenen Einheiten und ihrer Verbindungen und Abhängigkeiten untereinander, insbesondere
    1. a)Litera agemeinsame oder gemeinsam eingesetzte Mitarbeiter, Einrichtungen und Systeme;
    2. b)Litera bKapital-, Finanzierungs- oder Liquiditätsregelungen;
    3. c)Litera cbestehende oder eventuelle Kreditrisiken;
    4. d)Litera dRückbürgschaftsvereinbarungen, Überkreuzbesicherungsvereinbarungen, Cross-Default-Klauseln und Cross-Affiliate-Netting-Vereinbarungen;
    5. e)Litera eRisikotransfers und Vereinbarungen über Back-to-back-Transaktionen; Dienstgütevereinbarungen;
  15. 15.Ziffer 15Angabe der für jede Einheit zuständigen Aufsichtsbehörde;
  16. 16.Ziffer 16Angabe des für den Abwicklungsplan des Instituts verantwortlichen Geschäftsleitungsmitglieds sowie – falls es sich nicht um dieselbe Person handelt – der für die verschiedenen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereiche verantwortlichen leitenden Mitarbeiter;
  17. 17.Ziffer 17Eine Darstellung der innerhalb des Instituts geltenden Regelungen, mit denen gewährleistet wird, dass im Falle einer Abwicklung die Aufsichtsbehörde über alle von ihr verlangten und für die Abwicklung erforderlichen Informationen verfügt;
  18. 18.Ziffer 18Alle von den Instituten und ihren Einheiten mit Dritten geschlossenen Vereinbarungen, deren Kündigung ausgelöst werden könnte, wenn die Behörden die Anwendung eines Abwicklungsinstruments beschließen, und Angaben dazu, ob durch die Folgen einer Kündigung die Anwendung des Abwicklungsinstruments beeinträchtigen kann.
  19. 19.Ziffer 19Eine Beschreibung potenzieller Liquiditätsquellen zur Unterstützung der Abwicklung;
  20. 20.Ziffer 20Angaben zur Belastung von Vermögenswerten, zu flüssigen Mitteln, außerbilanziellen Tätigkeiten, Absicherungsstrategien und Buchungspraktiken.
Anl. 2 BIRG (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Anlage zu § 13Anlage zu Paragraph 13,

Das Institut hat, sofern der FMA diese Daten nicht bereits zu Verfügung stehen, im Abwicklungsplan folgende Informationen anzuführen:

  1. 1.Ziffer einseine detaillierte Beschreibung der Organisationsstruktur des Instituts einschließlich einer Aufstellung sämtlicher Einheiten;
  2. 2.Ziffer 2Angaben zum direkten Eigentümer jeder Einheit und zum jeweiligen Prozentsatz der Stimmrechte und der stimmrechtslosen Anteile;
  3. 3.Ziffer 3Angaben zu Standort, Gründungsstaat und Zulassung jeder Einheit sowie zur Besetzung der Schlüsselpositionen;
  4. 4.Ziffer 4Zuordnung der kritischen Operationen und der Kerngeschäftsbereiche des Instituts, einschließlich wesentlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Operationen und Geschäftsbereichen, zu den jeweiligen Einheiten;
  5. 5.Ziffer 5detaillierte Angaben zur Zusammensetzung der Verbindlichkeiten des Instituts und sämtlicher seiner Einheiten, wobei mindestens eine Aufschlüsselung nach Art und Höhe von kurzfristigen und langfristigen Schulden, besicherten, unbesicherten und nachrangigen Verbindlichkeiten vorzunehmen ist;
  6. 6.Ziffer 6eine Aufstellung der Verfahren, die erforderlich sind, um festzustellen, wem das Institut Sicherheiten verpfändet hat, in wessen Besitz sich die verpfändeten Sicherheiten befinden und in welchem Rechtsraum die Sicherheiten belegen sind;
  7. 7.Ziffer 7eine Beschreibung der außerbilanziellen Positionen des Instituts und seiner Einheiten, einschließlich Zuordnung zu den kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen;
  8. 8.Ziffer 8Angaben zu den wesentlichen Absicherungsgeschäften des Instituts, einschließlich Zuordnung zur jeweiligen rechtlichen Einheit;
  9. 9.Ziffer 9Angaben zu den wichtigsten bzw. kritischsten Gegenparteien des Instituts und Analyse der Auswirkungen eines Ausfalls wichtiger Gegenparteien auf die Finanzlage des Instituts;
  10. 10.Ziffer 10Angaben zu allen Systemen, über die das Institut ein zahlen- oder wertmäßig wesentliches Geschäftsvolumen abwickelt, einschließlich Zuordnung zu den jeweiligen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen des Instituts;
  11. 11.Ziffer 11Angaben zu allen Zahlungs-, Clearing- oder Settlement-Systemen, bei denen das Institut direkt oder indirekt Mitglied ist, einschließlich Zuordnung zu den jeweiligen rechtlichen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen des Instituts;
  12. 12.Ziffer 12Eine detaillierte Aufstellung und Beschreibung der wichtigsten vom betreffenden Institut – unter anderem für das Risikomanagement und für die Berichterstattung in den Bereichen Rechnungslegung, Finanzen und Regulierung – genutzten Management-Informationssysteme, einschließlich Zuordnung zu den jeweiligen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen des Instituts;
  13. 13.Ziffer 13Angaben zu den Eigentümern der unter Z 12 genannten Systeme, zu entsprechenden Dienstgütevereinbarungen und zu Software, Systemen oder Lizenzen, einschließlich Zuordnung zu den jeweiligen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen des Instituts;Angaben zu den Eigentümern der unter Ziffer 12, genannten Systeme, zu entsprechenden Dienstgütevereinbarungen und zu Software, Systemen oder Lizenzen, einschließlich Zuordnung zu den jeweiligen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereichen des Instituts;
  14. 14.Ziffer 14Eine Aufstellung und Zuordnung der verschiedenen Einheiten und ihrer Verbindungen und Abhängigkeiten untereinander, insbesondere
    1. a)Litera agemeinsame oder gemeinsam eingesetzte Mitarbeiter, Einrichtungen und Systeme;
    2. b)Litera bKapital-, Finanzierungs- oder Liquiditätsregelungen;
    3. c)Litera cbestehende oder eventuelle Kreditrisiken;
    4. d)Litera dRückbürgschaftsvereinbarungen, Überkreuzbesicherungsvereinbarungen, Cross-Default-Klauseln und Cross-Affiliate-Netting-Vereinbarungen;
    5. e)Litera eRisikotransfers und Vereinbarungen über Back-to-back-Transaktionen; Dienstgütevereinbarungen;
  15. 15.Ziffer 15Angabe der für jede Einheit zuständigen Aufsichtsbehörde;
  16. 16.Ziffer 16Angabe des für den Abwicklungsplan des Instituts verantwortlichen Geschäftsleitungsmitglieds sowie – falls es sich nicht um dieselbe Person handelt – der für die verschiedenen Einheiten, kritischen Operationen und Kerngeschäftsbereiche verantwortlichen leitenden Mitarbeiter;
  17. 17.Ziffer 17Eine Darstellung der innerhalb des Instituts geltenden Regelungen, mit denen gewährleistet wird, dass im Falle einer Abwicklung die Aufsichtsbehörde über alle von ihr verlangten und für die Abwicklung erforderlichen Informationen verfügt;
  18. 18.Ziffer 18Alle von den Instituten und ihren Einheiten mit Dritten geschlossenen Vereinbarungen, deren Kündigung ausgelöst werden könnte, wenn die Behörden die Anwendung eines Abwicklungsinstruments beschließen, und Angaben dazu, ob durch die Folgen einer Kündigung die Anwendung des Abwicklungsinstruments beeinträchtigen kann.
  19. 19.Ziffer 19Eine Beschreibung potenzieller Liquiditätsquellen zur Unterstützung der Abwicklung;
  20. 20.Ziffer 20Angaben zur Belastung von Vermögenswerten, zu flüssigen Mitteln, außerbilanziellen Tätigkeiten, Absicherungsstrategien und Buchungspraktiken.
Anl. 2 BIRG (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten