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Kostenpflichtig sind Institute gemäß § 1. Die Zuordnung der Kosten der Interventions- und Restrukturierungsaufsicht hat innerhalb des Rechnungskreises 1 (für die Kosten der Bankaufsichtweggefallen) gemäß § 19 Abs. 1 Z 1 FMABG zu erfolgenseit 01.01.2015 weggefallen. Kostenpflichtig sind Institute gemäß Paragraph eins, Die Zuordnung der Kosten der Interventions- und Restrukturierungsaufsicht hat innerhalb des Rechnungskreises 1 (für die Kosten der Bankaufsicht) gemäß Paragraph 19, Absatz eins, Ziffer eins, FMABG zu erfolgen.
Kostenpflichtig sind Institute gemäß § 1. Die Zuordnung der Kosten der Interventions- und Restrukturierungsaufsicht hat innerhalb des Rechnungskreises 1 (für die Kosten der Bankaufsichtweggefallen) gemäß § 19 Abs. 1 Z 1 FMABG zu erfolgenseit 01.01.2015 weggefallen. Kostenpflichtig sind Institute gemäß Paragraph eins, Die Zuordnung der Kosten der Interventions- und Restrukturierungsaufsicht hat innerhalb des Rechnungskreises 1 (für die Kosten der Bankaufsicht) gemäß Paragraph 19, Absatz eins, Ziffer eins, FMABG zu erfolgen.