§ 100a NVG (weggefallen)

Notarversicherungsgesetz 1972

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 100a NVG seit 31.12.2019 weggefallen.Paragraph 100 a,

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besorgt die Aufgaben nach den §§ 412 und 414 ASVG in Verbindung mit § 65 dieses Bundesgesetzes sowie § 84a in unmittelbarer Bundesverwaltung. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besorgt die Aufgaben nach den Paragraphen 412 und 414 ASVG in Verbindung mit Paragraph 65, dieses Bundesgesetzes sowie Paragraph 84 a, in unmittelbarer Bundesverwaltung.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2019
§ 100a NVG seit 31.12.2019 weggefallen.Paragraph 100 a,

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besorgt die Aufgaben nach den §§ 412 und 414 ASVG in Verbindung mit § 65 dieses Bundesgesetzes sowie § 84a in unmittelbarer Bundesverwaltung. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besorgt die Aufgaben nach den Paragraphen 412 und 414 ASVG in Verbindung mit Paragraph 65, dieses Bundesgesetzes sowie Paragraph 84 a, in unmittelbarer Bundesverwaltung.

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