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Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besorgt die Aufgaben nach den §§ 412 und 414 ASVG in Verbindung mit § 65 dieses Bundesgesetzes sowie § 84a in unmittelbarer Bundesverwaltung. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besorgt die Aufgaben nach den Paragraphen 412 und 414 ASVG in Verbindung mit Paragraph 65, dieses Bundesgesetzes sowie Paragraph 84 a, in unmittelbarer Bundesverwaltung.
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besorgt die Aufgaben nach den §§ 412 und 414 ASVG in Verbindung mit § 65 dieses Bundesgesetzes sowie § 84a in unmittelbarer Bundesverwaltung. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besorgt die Aufgaben nach den Paragraphen 412 und 414 ASVG in Verbindung mit Paragraph 65, dieses Bundesgesetzes sowie Paragraph 84 a, in unmittelbarer Bundesverwaltung.