§ 42i PVG Weiterführung der Geschäfte anlässlich der Trennung der Einsatz-Grenz- und Fremdenpolizeilichen Abteilungen (EGFA) bei den Landespolizeidirektionen

Bundes-Personalvertretungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2019 bis 31.12.9999

Für den Rest der laufenden gesetzlichen Tätigkeitsdauer erstreckt sichTätigkeitsperiode bleiben die Zuständigkeit des beim Bundeskanzleramt amzum 31. Dezember 2013März 2019 für die Bediensteten der Einsatz-Grenz- und Fremdenpolizeilichen Abteilungen (EGFA) an den Bundesdienststellen der Landespolizeidirektionen eingerichteten Dienststellenausschusses auch auf die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und die Vertragsbediensteten der DatenschutzbehördePersonalvertretungsorgane in ihrem jeweiligen bisherigen Wirkungsbereich aufrecht.

Stand vor dem 31.03.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.03.2019

Für den Rest der laufenden gesetzlichen Tätigkeitsdauer erstreckt sichTätigkeitsperiode bleiben die Zuständigkeit des beim Bundeskanzleramt amzum 31. Dezember 2013März 2019 für die Bediensteten der Einsatz-Grenz- und Fremdenpolizeilichen Abteilungen (EGFA) an den Bundesdienststellen der Landespolizeidirektionen eingerichteten Dienststellenausschusses auch auf die Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und die Vertragsbediensteten der DatenschutzbehördePersonalvertretungsorgane in ihrem jeweiligen bisherigen Wirkungsbereich aufrecht.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten