Führung des Staatswappens durch das Bundesheer (BLBG) Fundstelle

Führung des Staatswappens durch das Bundesheer

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Heereswesen vom 1. April 1926, betreffend die Führung des Staatswappens auf Flaggen und Wimpeln der Wasserfahrzeuge des Bundesheeres.
StF: BGBl. Nr. 85/1926

Änderung

idF:

BGBl. I Nr. 191/1999durch das Bundesheer (1. BRBGBLBG) (NR: GP XX RV 1811 AB 2031 S. 179. BR: AB 6041 S. 657.)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Artikels 6, Absatz 2, des Gesetzes vom 21Fundstelle seit 01.01.2000 weggefallen. Oktober 1919, St. G. Bl. Nr. 484, über die Staatsform, wird verordnet, wie folgt:

Anmerkung

Gesetzliche Grundlage jetzt: Wappengesetz, BGBl. Nr. 159/1984

Stand vor dem 31.12.1999

In Kraft vom 13.04.1926 bis 31.12.1999
Verordnung des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Heereswesen vom 1. April 1926, betreffend die Führung des Staatswappens auf Flaggen und Wimpeln der Wasserfahrzeuge des Bundesheeres.
StF: BGBl. Nr. 85/1926

Änderung

idF:

BGBl. I Nr. 191/1999durch das Bundesheer (1. BRBGBLBG) (NR: GP XX RV 1811 AB 2031 S. 179. BR: AB 6041 S. 657.)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Artikels 6, Absatz 2, des Gesetzes vom 21Fundstelle seit 01.01.2000 weggefallen. Oktober 1919, St. G. Bl. Nr. 484, über die Staatsform, wird verordnet, wie folgt:

Anmerkung

Gesetzliche Grundlage jetzt: Wappengesetz, BGBl. Nr. 159/1984

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