Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Personen, die als Veranstalter oder Geschäftsführer aufgetreten oder vorgesehen sind, sind vom Magistrat durch Bescheid von der Durchführung aller oder bestimmter Gruppen von Veranstaltungen auszuschließen, wenn hervorkommt, daß
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(3) Der verfügte Ausschluß ist auf Antrag des Betroffenen durch Bescheid aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für die Ausschließung nicht mehr vorliegen.
(2) Personen, die als Veranstalter oder Geschäftsführer aufgetreten oder vorgesehen sind, sind vom Magistrat durch Bescheid von der Durchführung aller oder bestimmter Gruppen von Veranstaltungen auszuschließen, wenn hervorkommt, daß
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(3) Der verfügte Ausschluß ist auf Antrag des Betroffenen durch Bescheid aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für die Ausschließung nicht mehr vorliegen.