Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Die Grundverkehrsbehörde hat auf Antrag der Vertragspartei, die Rechte nach § 5 § 6 erwerben soll, zu bestätigen, daß eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
(3) Anträge nach AbsStmk. 2 sind binnen einem Monat nach Vertragsabschluß bei der Grundverkehrsbehörde einzubringenGVG seit 26.07.2023 weggefallen. Den Anträgen ist die Vertragsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift anzuschließen. Auf Verlangen der Grundverkehrsbehörde sind weitere Urkunden beizubringen, die geeignet sind, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht nachzuweisen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2009, LGBl. Nr. 81/2010, LGBl. Nr. 67/2011, LGBl. Nr. 47/2015
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Die Grundverkehrsbehörde hat auf Antrag der Vertragspartei, die Rechte nach § 5 § 6 erwerben soll, zu bestätigen, daß eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
(3) Anträge nach AbsStmk. 2 sind binnen einem Monat nach Vertragsabschluß bei der Grundverkehrsbehörde einzubringenGVG seit 26.07.2023 weggefallen. Den Anträgen ist die Vertragsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift anzuschließen. Auf Verlangen der Grundverkehrsbehörde sind weitere Urkunden beizubringen, die geeignet sind, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht nachzuweisen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2009, LGBl. Nr. 81/2010, LGBl. Nr. 67/2011, LGBl. Nr. 47/2015