§ 40 NÖ GVG 2007 Schlussbestimmungen

NÖ Grundverkehrsgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2025 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Grundverkehrsgesetz 1989, LGBl. 6800–3, außer Kraft.

(4) Die Aufhebung des § 7 Abs. 5 Z 5 durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(5) § 7 Abs. 1 und Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 38/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
  3. (3)Absatz 3Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Grundverkehrsgesetz 1989, LGBl. 6800–3, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Grundverkehrsgesetz 1989, Landesgesetzblatt 6800–3, außer Kraft.
  4. (4)Absatz 4Die Aufhebung des § 7 Abs. 5 Z 5 durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Die Aufhebung des Paragraph 7, Absatz 5, Ziffer 5, durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2015, tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 7 Abs. 1 und Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 38/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.Paragraph 7, Absatz eins und Absatz 5, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 38 aus 2019, treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.
  6. (6)Absatz 6§ 24 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraph 24, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

Stand vor dem 29.12.2025

In Kraft vom 07.05.2019 bis 29.12.2025
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Grundverkehrsgesetz 1989, LGBl. 6800–3, außer Kraft.

(4) Die Aufhebung des § 7 Abs. 5 Z 5 durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(5) § 7 Abs. 1 und Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 38/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
  3. (3)Absatz 3Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Grundverkehrsgesetz 1989, LGBl. 6800–3, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Grundverkehrsgesetz 1989, Landesgesetzblatt 6800–3, außer Kraft.
  4. (4)Absatz 4Die Aufhebung des § 7 Abs. 5 Z 5 durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Die Aufhebung des Paragraph 7, Absatz 5, Ziffer 5, durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2015, tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 7 Abs. 1 und Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 38/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.Paragraph 7, Absatz eins und Absatz 5, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 38 aus 2019, treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.
  6. (6)Absatz 6§ 24 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraph 24, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

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