§ 23 GKGAG Verweisungen

GBK/GAW-Gesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2004 bis 31.12.9999

Die AusführungsgesetzeSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der Bundesländer zu den Grundsätzen des II. Teiles sind bis längstens 1. April 1980 zu erlassenjeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 30.06.2004

In Kraft vom 01.07.1979 bis 30.06.2004

Die AusführungsgesetzeSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der Bundesländer zu den Grundsätzen des II. Teiles sind bis längstens 1. April 1980 zu erlassenjeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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