§ 23 GKGAG Verweisungen

GBK/GAW-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2004 bis 31.12.9999
§ 23.Paragraph 23,

Die Ausführungsgesetze Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der Bundesländer zu den Grundsätzen des IIjeweils geltenden Fassung anzuwenden. Teiles sind bis längstens 1. April 1980 zu erlassen. Die Ausführungsgesetze der Bundesländer zu den Grundsätzen des römisch II. Teiles sind bis längstens 1. April 1980 zu erlassen.

Stand vor dem 30.06.2004

In Kraft vom 01.07.1979 bis 30.06.2004
§ 23.Paragraph 23,

Die Ausführungsgesetze Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der Bundesländer zu den Grundsätzen des IIjeweils geltenden Fassung anzuwenden. Teiles sind bis längstens 1. April 1980 zu erlassen. Die Ausführungsgesetze der Bundesländer zu den Grundsätzen des römisch II. Teiles sind bis längstens 1. April 1980 zu erlassen.

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