§ 22 GKGAG

GBK/GAW-Gesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2013 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich der §§ 4 Abs. 5§§ 5 Abs. 6 , 5 Abs. 5, 6 Abs. 5letzter Satz und 12 Abs. 4 und 5 der/die Bundesminister/in für Justiz, hinsichtlich des § 24 der/die Bundeskanzler/in im Einvernehmen mit dem/der Bundesminister/in für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, im Übrigen der/die Bundeskanzler/in betraut.

Stand vor dem 31.07.2013

In Kraft vom 01.03.2011 bis 31.07.2013

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich der §§ 4 Abs. 5§§ 5 Abs. 6 , 5 Abs. 5, 6 Abs. 5letzter Satz und 12 Abs. 4 und 5 der/die Bundesminister/in für Justiz, hinsichtlich des § 24 der/die Bundeskanzler/in im Einvernehmen mit dem/der Bundesminister/in für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, im Übrigen der/die Bundeskanzler/in betraut.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten