Eichgebührenverordnung 2013 (EGVO 2013) Fundstelle

Eichgebührenverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Eichgebühren (Eichgebührenverordnung 2013 – EGVO 2013)
StF: BGBl. II Nr. 311/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 57 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Eichgebühren (Eichgebührenverordnung 2013 – EGVO 2013)
StF: BGBl. II Nr. 311/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 57 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

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