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(2) Mit Ablauf des 30. September 2013 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Generalstabsausbildung, BGBl. II Nr. 42/2007, außer Kraft.
(2) Mit Ablauf des 30. September 2013 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Generalstabsausbildung, BGBl. II Nr. 42/2007, außer Kraft.