Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Im Falle des Abs§ 5 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. 1 Z 3 gilt der Nachweis über das standardisierte fremdsprachige Leistungsprofil (SFLP) „3/3/3/2+“ in der Fremdsprache Englisch nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im Österreichischen Bundesheer als erforderliches Einstiegsniveau.
(3) Im Falle des Abs. 1 Z 4 gilt der Nachweis über die körperliche Leistungsfähigkeit nach den jeweils geltenden Leistungsbestimmungen im Österreichischen Bundesheer als erforderliches Einstiegsniveau.
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(2) Im Falle des Abs§ 5 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. 1 Z 3 gilt der Nachweis über das standardisierte fremdsprachige Leistungsprofil (SFLP) „3/3/3/2+“ in der Fremdsprache Englisch nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung für Sprachprüfungen im Österreichischen Bundesheer als erforderliches Einstiegsniveau.
(3) Im Falle des Abs. 1 Z 4 gilt der Nachweis über die körperliche Leistungsfähigkeit nach den jeweils geltenden Leistungsbestimmungen im Österreichischen Bundesheer als erforderliches Einstiegsniveau.