§ 3 GAV (weggefallen)

Generalstabsausbildungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
§ 3 GAV seit 10.02.2021 weggefallen.Paragraph 3,

Der Generalstabslehrgang dauert sechs Semester und umfasst die in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenpläne). Er hat an der Landesverteidigungsakademie stattzufinden und ist dem dienstlichen Bedarf entsprechend abzuhalten. Der Generalstabslehrgang hat bis zum Ende des sechsten Semesters mit der Dienstprüfung abzuschließen.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 01.10.2013 bis 10.02.2021
§ 3 GAV seit 10.02.2021 weggefallen.Paragraph 3,

Der Generalstabslehrgang dauert sechs Semester und umfasst die in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Ausbildungsfächer (Lehr- und Stundenpläne). Er hat an der Landesverteidigungsakademie stattzufinden und ist dem dienstlichen Bedarf entsprechend abzuhalten. Der Generalstabslehrgang hat bis zum Ende des sechsten Semesters mit der Dienstprüfung abzuschließen.

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