§ 1 GAV (weggefallen)

Generalstabsausbildungsverordnung 2013

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
Diese Verordnung regelt

1.

die Auswahl zur Generalstabsausbildung,

2.

den Generalstabslehrgang und

3.

die Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst.

§ 1 GAV seit 10.02.2021 weggefallen.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 01.10.2013 bis 10.02.2021
Diese Verordnung regelt

1.

die Auswahl zur Generalstabsausbildung,

2.

den Generalstabslehrgang und

3.

die Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst.

§ 1 GAV seit 10.02.2021 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten