§ 120 NVG (weggefallen)

Notarversicherungsgesetz 1972

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Es treten in Kraft:

1.

mit 1. August 2013 die §§ 54a und 55 Abs. 6 sublit. bb in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/2013;

2.

mit 1. Jänner 2014 § 65 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/2013.

§ 120 NVG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 31.07.2013 bis 31.12.2019
Es treten in Kraft:

1.

mit 1. August 2013 die §§ 54a und 55 Abs. 6 sublit. bb in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/2013;

2.

mit 1. Jänner 2014 § 65 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/2013.

§ 120 NVG seit 31.12.2019 weggefallen.

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