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Bundesgesetz zur Einrichtung einer notifizierenden Behörde und betreffend die Durchführung von Notifizierungsverfahren gemäß Kapitel VII der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013 - BPNG 2013)
StF: BGBl. I Nr. 113/2013 (NR: GP XXIV RV 2334 AB 2396 S. 207. BR: AB 9036 S. 822.)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz zur Einrichtung einer notifizierenden Behörde und betreffend die Durchführung von Notifizierungsverfahren gemäß Kapitel VII der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013 - BPNG 2013)
StF: BGBl. I Nr. 113/2013 (NR: GP XXIV RV 2334 AB 2396 S. 207. BR: AB 9036 S. 822.)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen: