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Die §§ 84a samt Überschrift und 100a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2013§ 118 NVG treten mit 1seit 31.12.2019 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft. Die Paragraphen 84 a, samt Überschrift und 100a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Die §§ 84a samt Überschrift und 100a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2013§ 118 NVG treten mit 1seit 31.12.2019 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft. Die Paragraphen 84 a, samt Überschrift und 100a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.