§ 1 GTV 2016 (weggefallen)

Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.12.2016 bis 31.12.9999
Durch diese Verordnung werden weitere Fälle eines erhöhten Risikos der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung im Sinne von § 40b Abs. 1 BWG§ 1 GTV 2016 und § 131 Abs. 1 VAG 2016 festgelegt, in denen verstärkte Sorgfalts- und Überwachungspflichten anzuwenden sind(weggefallen) seit 08.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 07.12.2016

In Kraft vom 01.01.2016 bis 07.12.2016
Durch diese Verordnung werden weitere Fälle eines erhöhten Risikos der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung im Sinne von § 40b Abs. 1 BWG§ 1 GTV 2016 und § 131 Abs. 1 VAG 2016 festgelegt, in denen verstärkte Sorgfalts- und Überwachungspflichten anzuwenden sind(weggefallen) seit 08.12.2016 weggefallen.

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