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Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft; gleichzeitig treten die Akkreditierungs-zeichenverordnung, BGBl. II Nr. 380/2008 und die §§ 5 und 6 sowie die Anlage der Kalibrierdienstverordnung, BGBl. Nr. 42/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 490/2001 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft; gleichzeitig treten die Akkreditierungs-zeichenverordnung, BGBl. II Nr. 380/2008 und die §§ 5 und 6 sowie die Anlage der Kalibrierdienstverordnung, BGBl. Nr. 42/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 490/2001 außer Kraft.