§ 19 EU-FinStrVG (weggefallen)

EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2014 bis 31.12.9999
Die §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 1 und 13 Abs. 1 jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 70/2013§ 19 EU-FinStrVG treten mit 1(weggefallen) seit 30.12.2014 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 29.12.2014

In Kraft vom 18.04.2013 bis 29.12.2014
Die §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 1 und 13 Abs. 1 jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 70/2013§ 19 EU-FinStrVG treten mit 1(weggefallen) seit 30.12.2014 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft.

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