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Die §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 1 und 13 Abs. 1 jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 70/2013§ 19 EU-FinStrVG treten mit 1(weggefallen) seit 30.12.2014 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft. Die Paragraphen 3, Absatz 3,, 4 Absatz eins und 13 Absatz eins, jeweils in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Die §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 1 und 13 Abs. 1 jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 70/2013§ 19 EU-FinStrVG treten mit 1(weggefallen) seit 30.12.2014 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft. Die Paragraphen 3, Absatz 3,, 4 Absatz eins und 13 Absatz eins, jeweils in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.