§ 19 EU-FinStrVG (weggefallen)

EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2014 bis 31.12.9999
§ 19.Paragraph 19,

Die §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 1 und 13 Abs. 1 jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 70/2013§ 19 EU-FinStrVG treten mit 1(weggefallen) seit 30.12.2014 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft. Die Paragraphen 3, Absatz 3,, 4 Absatz eins und 13 Absatz eins, jeweils in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 29.12.2014

In Kraft vom 18.04.2013 bis 29.12.2014
§ 19.Paragraph 19,

Die §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 1 und 13 Abs. 1 jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 70/2013§ 19 EU-FinStrVG treten mit 1(weggefallen) seit 30.12.2014 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft. Die Paragraphen 3, Absatz 3,, 4 Absatz eins und 13 Absatz eins, jeweils in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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