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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm.: Aufgehoben durch § 101 Abs. 2 BGBl. Nr. 213/1954.) Anmerkung, Aufgehoben durch Paragraph 101, Absatz 2, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1954,.)
(Anm.: Aufgehoben durch § 101 Abs. 2 BGBl. Nr. 213/1954.) Anmerkung, Aufgehoben durch Paragraph 101, Absatz 2, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1954,.)