§ 455 UGB

Unternehmensgesetzbuch

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.03.2013 bis 31.12.9999

(AnmDieser Abschnitt gilt für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern sowie für Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.: Aufgehoben durch § 101 Abs. 2 BGBl. Nr. 213/1954.)

Stand vor dem 01.01.1955

In Kraft vom 01.01.1955 bis 01.01.1955

(AnmDieser Abschnitt gilt für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern sowie für Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.: Aufgehoben durch § 101 Abs. 2 BGBl. Nr. 213/1954.)

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