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Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Umsetzungsmaßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 382/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 15 Abs. 4 Z 1, 2, 22 und 24 des Marktordnungsgesetzes 2007 – (MOG 2007), BGBl. I Nr. 55/2007, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2009, wird – hinsichtlich des § 15 Abs. 4 Z 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen – verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Umsetzungsmaßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 382/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 6 Abs. 2, 15 Abs. 4 Z 1, 2, 22 und 24 des Marktordnungsgesetzes 2007 – (MOG 2007), BGBl. I Nr. 55/2007, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2009, wird – hinsichtlich des § 15 Abs. 4 Z 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen – verordnet: