§ 1 IUUFV Geltungsbereich

IUU-Fischerei-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999

Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung nachstehender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (im Folgenden IUU-Fischerei):

1.

Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei ABl. Nr. L 286 vom 29.10.2008 S. 1,

2.

Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 ABl. Nr. L 280 vom 27.10.2009 S. 5.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999

Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung nachstehender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (im Folgenden IUU-Fischerei):

1.

Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei ABl. Nr. L 286 vom 29.10.2008 S. 1,

2.

Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 ABl. Nr. L 280 vom 27.10.2009 S. 5.

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