Anl. 1 HSteV (weggefallen)

Hochschul-Studienevidenzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
zu § 12a Abs. 2 Studierendendaten für den Datenverbund 1Anl. Auswahl aus der Evidenz der Studierenden an den Pädagogischen Hochschulen

1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund sind alle Studien,

  • Strichaufzählung

    Lfd.Nr.

    Feldinhalt

    Anmerkungen

    1

    Matrikelnummer

    2

    meldende Pädagogische Hochschule

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    3

    Familienname bzw. Nachname

    4

    Vorname/n

    5

    Geburtsdatum (JJJJMMTT)

    6

    Staatsangehörigkeit

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    7

    Geschlecht

    M/W

    8

    akademische/r Grad/e vor dem Namen

    9

    akademische/r Grad/e nach dem Namen

    10

    Staat der Anschrift am Heimatort

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    11

    Postleitzahl der Anschrift am Heimatort

    12

    Heimatort

    13

    Straße Hausnummer/Stiege/Stock/ Tür-Nr.

    14

    Staat der Zustelladresse

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    15

    Postleitzahl der Zustelladresse

    16

    Ort der Zustelladresse

    17

    Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/ Tür-Nr.

    18

    C/O-Name

    19

    Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichen

    20

    Bezugssemester

    21

    Studienbeitragsstatus

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    22

    E-Mail-Adresse

    2.2 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze

    Lfd.Nr.

    Feldinhalt

    Anmerkungen

    1

    Matrikelnummer

    2

    meldende Pädagogische Hochschule

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    3

    Beitragssemester

    4

    Bezahlungsstatus

    3.3

    5

    Vorschreibung Studienbeitrag

    6

    Vorschreibung Studierendenbeitrag

    7

    Vorschreibung Sonderbeitrag

    8

    Valutadatum der Vorschreibung

    Entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein

    9

    Nachforderung Studienbeitrag

    10

    Nachforderung Studierendenbeitrag

    11

    Nachforderung Sonderbeitrag

    12

    Valutadatum der Nachforderung

    Entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein

    13

    Druckauftrag für Erlagschein

    14

    Datum des Druckauftrages (JJJJMMTT)

    15

    Ist-Betrag

    16

    letztes Buchungsdatum (JJJJMMTT)

    17

    Studienbeitragskonto der Pädagogischen Hochschule

    IBAN und BIC

    2.3 Aufbau der Studiendatensätze

    Lfd.Nr.

    Feldinhalt

    Anmerkungen

    1

    Matrikelnummer

    2

    meldende Pädagogische Hochschule

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    3

    Bezugssemester

    4

    Kennzeichnung Studiengesetz

    siehe 3.4

    5

    Pädagogische Hochschule der Zulassung bzw. bei gemeinsam eingerichteten Studien gem. § 9 Pädagogische Hochschule oder Universität der ZulassungPädagogische Hochschule der Zulassung bzw. bei gemeinsam eingerichteten Studien gem. Paragraph 9, Pädagogische Hochschule oder Universität der Zulassung

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    6

    Studienkennzahl 1 (Position 3 bis 5)

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    7

    Studienkennzahl 2 (Position 6 bis 8)

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    8

    Studienkennzahl 3 (Position 9 bis 11)

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    9

    weitere Pädagogische Hochschule gem. § 11 bzw. Lehrverbund gem. § 9weitere Pädagogische Hochschule gem. Paragraph 11, bzw. Lehrverbund gem. Paragraph 9,

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    10

    Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum (JJJJMMTT)

    siehe 3.5

    11

    Form der allgemeinen Universitätsreife

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    12

    Datum der allgemeinen Universitätsreife (JJJJMM)

    siehe 3.1

    13

    Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    14

    Zulassungsstatus

    siehe 3.6

    15

    Anfängerkennzeichen für Fach-1

    siehe 3.7

    16

    Anfängerkennzeichen für Fach-2

    siehe 3.7

    17

    Inskription

    siehe 3.8

    18

    Mobilitätsprogramm

    codiert (§ 12), 3.2codiert (Paragraph 12,), 3.2

    19

    Gastland des Aufenthaltes

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    20

    Beendigungsdatum (JJJJMMTT)

    siehe 3.9

    3 Feldinhalt

    Die Felder 1 bis 7, 10, 12, 14 bis 17, 19, 20 und 21 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 11 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 13 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 5 und 9 bis 13 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.

    3.1 Bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „35“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „99“ mit „999999“ zu besetzen.

    3.2 Bei Vorliegen des Beitragsstatus M, S oder C ist das für den Erlass des Studienbeitrages maßgebliche Mobilitätsprogramm samt Gastland des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Bei Vorliegen eines anderen Beitragsstatus ist die der Pädagogischen Hochschule bekannte Teilnahme der oder des Studierenden an einem internationalen Mobilitätsprogramm samt Gastland ab einer Mindestdauer von zwei Wochen anzugeben. Beginnt die Teilnahme in den Semester- oder Sommerferien, ist sie dem nachfolgenden Semester zuzuordnen.

    3.3 Zu verwenden sind die Codes

    0 vorgeschrieben

    1 Betrag nicht ordnungsgemäß

    2 zu spät bezahlt

    7 bezahlt „so gut wie“

    8 bezahlt an anderer Bildungseinrichtung

    9 ordnungsgemäß bezahlt

    3.4 Ordentliche Studien auf Grund von Studienplänen gemäß Hochschulgesetz 2005 sind mit „H“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des Hochschulgesetzes 2005 sind mit „A“ zu kennzeichnen. Gemeinsam mit Universitäten eingerichtete Studien (§ 9) sind mit „L“ zu kennzeichnen, ebenso die im Lehrverbund angebotenen Erweiterungsstudien.3.4 Ordentliche Studien auf Grund von Studienplänen gemäß Hochschulgesetz 2005 sind mit „H“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des Hochschulgesetzes 2005 sind mit „A“ zu kennzeichnen. Gemeinsam mit Universitäten eingerichtete Studien (Paragraph 9,) sind mit „L“ zu kennzeichnen, ebenso die im Lehrverbund angebotenen Erweiterungsstudien.

    3.5 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung (§ 50 Hochschulgesetz 2005) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.3.5 In Verbindung mit Zulassungsstatus römisch fünf ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung (Paragraph 50, Hochschulgesetz 2005) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.

    3.6 Zu verwenden sind die Codes

    V Antrag auf Zulassung

    B Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung)

    F Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen)

    X Studienzulassung ist erloschen

    Eine Studienänderung ohne Zulassungscharakter (z. B. Wechsel des Studienzweiges, Unterstellung unter die neu geltenden Studienvorschriften) an derselben Pädagogischen Hochschule ist mit „F“ zu kennzeichnen. Bei Mitbelegungen ist der Zulassungsstatus immer mit „F“ anzugeben.

    3.7 „Anfängerkennzeichen für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Studienfach des Studiums; „Anfängerkennzeichen für Fach-2“ entspricht dem zweiten Studienfach bzw. Studienteiles.

    Das Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Pädagogischen Hochschule kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.

    Ein Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Pädagogischen Hochschule bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Studium sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes Studienfach bzw. den Studienteil gesondert zu prüfen.

    3.8 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit „A“ zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 71 Abs. 1 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.3.8 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit „A“ zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von Paragraph 71, Absatz eins, Ziffer eins, des Hochschulgesetzes 2005 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.

    3.9 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung, jedoch bei Studienänderungen ohne Zulassungscharakter mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase zu besetzen.

1 HSteV seit 30.06.2019 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.10.2015 bis 30.06.2019
zu § 12a Abs. 2 Studierendendaten für den Datenverbund 1Anl. Auswahl aus der Evidenz der Studierenden an den Pädagogischen Hochschulen

1.1 Für eine Volllieferung an den Datenverbund sind alle Studien,

  • Strichaufzählung

    Lfd.Nr.

    Feldinhalt

    Anmerkungen

    1

    Matrikelnummer

    2

    meldende Pädagogische Hochschule

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    3

    Familienname bzw. Nachname

    4

    Vorname/n

    5

    Geburtsdatum (JJJJMMTT)

    6

    Staatsangehörigkeit

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    7

    Geschlecht

    M/W

    8

    akademische/r Grad/e vor dem Namen

    9

    akademische/r Grad/e nach dem Namen

    10

    Staat der Anschrift am Heimatort

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    11

    Postleitzahl der Anschrift am Heimatort

    12

    Heimatort

    13

    Straße Hausnummer/Stiege/Stock/ Tür-Nr.

    14

    Staat der Zustelladresse

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    15

    Postleitzahl der Zustelladresse

    16

    Ort der Zustelladresse

    17

    Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/ Tür-Nr.

    18

    C/O-Name

    19

    Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichen

    20

    Bezugssemester

    21

    Studienbeitragsstatus

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    22

    E-Mail-Adresse

    2.2 Aufbau der Studienbeitragsdatensätze

    Lfd.Nr.

    Feldinhalt

    Anmerkungen

    1

    Matrikelnummer

    2

    meldende Pädagogische Hochschule

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    3

    Beitragssemester

    4

    Bezahlungsstatus

    3.3

    5

    Vorschreibung Studienbeitrag

    6

    Vorschreibung Studierendenbeitrag

    7

    Vorschreibung Sonderbeitrag

    8

    Valutadatum der Vorschreibung

    Entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein

    9

    Nachforderung Studienbeitrag

    10

    Nachforderung Studierendenbeitrag

    11

    Nachforderung Sonderbeitrag

    12

    Valutadatum der Nachforderung

    Entspricht Zahlungsfrist auf Erlagschein

    13

    Druckauftrag für Erlagschein

    14

    Datum des Druckauftrages (JJJJMMTT)

    15

    Ist-Betrag

    16

    letztes Buchungsdatum (JJJJMMTT)

    17

    Studienbeitragskonto der Pädagogischen Hochschule

    IBAN und BIC

    2.3 Aufbau der Studiendatensätze

    Lfd.Nr.

    Feldinhalt

    Anmerkungen

    1

    Matrikelnummer

    2

    meldende Pädagogische Hochschule

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    3

    Bezugssemester

    4

    Kennzeichnung Studiengesetz

    siehe 3.4

    5

    Pädagogische Hochschule der Zulassung bzw. bei gemeinsam eingerichteten Studien gem. § 9 Pädagogische Hochschule oder Universität der ZulassungPädagogische Hochschule der Zulassung bzw. bei gemeinsam eingerichteten Studien gem. Paragraph 9, Pädagogische Hochschule oder Universität der Zulassung

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    6

    Studienkennzahl 1 (Position 3 bis 5)

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    7

    Studienkennzahl 2 (Position 6 bis 8)

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    8

    Studienkennzahl 3 (Position 9 bis 11)

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    9

    weitere Pädagogische Hochschule gem. § 11 bzw. Lehrverbund gem. § 9weitere Pädagogische Hochschule gem. Paragraph 11, bzw. Lehrverbund gem. Paragraph 9,

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    10

    Antrags-, Zulassungs- oder Beginndatum (JJJJMMTT)

    siehe 3.5

    11

    Form der allgemeinen Universitätsreife

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    12

    Datum der allgemeinen Universitätsreife (JJJJMM)

    siehe 3.1

    13

    Ausstellungsstaat der allgemeinen Universitätsreife

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    14

    Zulassungsstatus

    siehe 3.6

    15

    Anfängerkennzeichen für Fach-1

    siehe 3.7

    16

    Anfängerkennzeichen für Fach-2

    siehe 3.7

    17

    Inskription

    siehe 3.8

    18

    Mobilitätsprogramm

    codiert (§ 12), 3.2codiert (Paragraph 12,), 3.2

    19

    Gastland des Aufenthaltes

    codiert (§ 12)codiert (Paragraph 12,)

    20

    Beendigungsdatum (JJJJMMTT)

    siehe 3.9

    3 Feldinhalt

    Die Felder 1 bis 7, 10, 12, 14 bis 17, 19, 20 und 21 des Personendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden; bei einem Heimatort in Österreich darf auch Feld 11 nicht leer übergeben werden. Die Felder 1 bis 13 des Studienbeitragsdatensatzes und die Felder 1 bis 5 und 9 bis 13 des Studiendatensatzes dürfen nicht leer übergeben werden.

    3.1 Bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „35“ und „98“ ist dieses Feld mit „000000“, bei der Codierung der allgemeinen Universitätsreife mit „99“ mit „999999“ zu besetzen.

    3.2 Bei Vorliegen des Beitragsstatus M, S oder C ist das für den Erlass des Studienbeitrages maßgebliche Mobilitätsprogramm samt Gastland des Auslandsaufenthaltes anzugeben. Bei Vorliegen eines anderen Beitragsstatus ist die der Pädagogischen Hochschule bekannte Teilnahme der oder des Studierenden an einem internationalen Mobilitätsprogramm samt Gastland ab einer Mindestdauer von zwei Wochen anzugeben. Beginnt die Teilnahme in den Semester- oder Sommerferien, ist sie dem nachfolgenden Semester zuzuordnen.

    3.3 Zu verwenden sind die Codes

    0 vorgeschrieben

    1 Betrag nicht ordnungsgemäß

    2 zu spät bezahlt

    7 bezahlt „so gut wie“

    8 bezahlt an anderer Bildungseinrichtung

    9 ordnungsgemäß bezahlt

    3.4 Ordentliche Studien auf Grund von Studienplänen gemäß Hochschulgesetz 2005 sind mit „H“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des Hochschulgesetzes 2005 sind mit „A“ zu kennzeichnen. Gemeinsam mit Universitäten eingerichtete Studien (§ 9) sind mit „L“ zu kennzeichnen, ebenso die im Lehrverbund angebotenen Erweiterungsstudien.3.4 Ordentliche Studien auf Grund von Studienplänen gemäß Hochschulgesetz 2005 sind mit „H“, ordentliche Studien nach Studienvorschriften aus der Zeit vor Inkrafttreten des Hochschulgesetzes 2005 sind mit „A“ zu kennzeichnen. Gemeinsam mit Universitäten eingerichtete Studien (Paragraph 9,) sind mit „L“ zu kennzeichnen, ebenso die im Lehrverbund angebotenen Erweiterungsstudien.

    3.5 In Verbindung mit Zulassungsstatus V ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung (§ 50 Hochschulgesetz 2005) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.3.5 In Verbindung mit Zulassungsstatus römisch fünf ist das Datum des Zulassungsantrages, in Verbindung mit Zulassungsstatus B das Zulassungsdatum anzugeben. In Verbindung mit dem Zulassungsstatus F ist im Regelfall das Zulassungsdatum anzugeben, sofern jedoch die Information über verschiedene Phasen eines Studiums getrennt gespeichert wird und zu Beginn der Studienphase keine Zulassung (Paragraph 50, Hochschulgesetz 2005) vorliegt, ist das Beginndatum der jeweiligen Studienphase anzugeben.

    3.6 Zu verwenden sind die Codes

    V Antrag auf Zulassung

    B Zulassung zum Studium (neu oder nach Erlöschen der Zulassung)

    F Zulassung zum Studium ist aufrecht (nicht erloschen)

    X Studienzulassung ist erloschen

    Eine Studienänderung ohne Zulassungscharakter (z. B. Wechsel des Studienzweiges, Unterstellung unter die neu geltenden Studienvorschriften) an derselben Pädagogischen Hochschule ist mit „F“ zu kennzeichnen. Bei Mitbelegungen ist der Zulassungsstatus immer mit „F“ anzugeben.

    3.7 „Anfängerkennzeichen für Fach-1“ entspricht allen Einfachstudien, dem ersten Studienfach des Studiums; „Anfängerkennzeichen für Fach-2“ entspricht dem zweiten Studienfach bzw. Studienteiles.

    Das Anfängerkennzeichen „A“ ist im Semester der Zulassung entsprechend der Anordnung der Studienkennzahlen bei jedem Fach zu setzen, zu dem es an dieser Pädagogischen Hochschule kein Vorstudium gibt. In den folgenden Semestern des Studiums bleiben diese Felder leer.

    Ein Vorstudium liegt vor, wenn an dieser Pädagogischen Hochschule bereits in einem früheren Semester eine Zulassung zu einem Studium erfolgte, in dem dieses Fach enthalten war. Bei einem Studium sind die Voraussetzungen für ein allfälliges Anfängerkennzeichen für jedes Studienfach bzw. den Studienteil gesondert zu prüfen.

    3.8 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit „A“ zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von § 71 Abs. 1 Z 1 des Hochschulgesetzes 2005 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.3.8 Das Feld ist mit dem Buchstaben „I“ zu besetzen, wenn die oder der Studierende im aktuellen Semester zu diesem Studium zugelassen wurde oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat. Das Feld ist mit „A“ zu besetzen, solange die oder der Studierende die Fortsetzung des Studiums bei gleichzeitigem Auslandsaufenthalt unter Anwendung von Paragraph 71, Absatz eins, Ziffer eins, des Hochschulgesetzes 2005 gemeldet hat. In Semestern einer Beurlaubung ist das Feld mit „U“ zu besetzen.

    3.9 Das Feld ist mit dem Datum des Erlöschens der Zulassung, jedoch bei Studienänderungen ohne Zulassungscharakter mit dem Datum der Beendigung dieser Studienphase zu besetzen.

1 HSteV seit 30.06.2019 weggefallen.

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