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Legende:
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(2) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 122/2009§ 15 HSteV treten wie folgt in Kraft:
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(3) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 289/2015 treten wie folgt in Kraft:
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(4) § 4 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 289/2015 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt außer Kraftseit 30.06.2019 weggefallen.
(2) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 122/2009§ 15 HSteV treten wie folgt in Kraft:
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(3) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 289/2015 treten wie folgt in Kraft:
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(4) § 4 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 289/2015 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt außer Kraftseit 30.06.2019 weggefallen.