§ 3 HSteV (weggefallen)

Hochschul-Studienevidenzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Matrikelnummer ist eine achtstellige Ziffernfolge, die wie folgt zu bilden ist:
    1. 1.Ziffer einsDie erste Stelle kennzeichnet mit der Ziffer 4 die Matrikelnummern der Pädagogischen Hochschule.
    2. 2.Ziffer 2Die zweite und dritte Stelle bezeichnen das Studienjahr der Zulassung mit den beiden letzten Ziffern der Jahreszahl des Kalenderjahres, in das der Beginn des betreffenden Studienjahres fällt.
    3. 3.Ziffer 3Die letzten fünf Stellen sind für jedes Studienjahr gesondert dem von der Bundesministerin für Bildung und Frauen der Pädagogischen Hochschule zugewiesenen Nummernkontingent der zulassenden Pädagogischen Hochschule zu entnehmen.
  2. (2)Absatz 2Bei siebenstelligen Matrikelnummern, die vor dem Wintersemester 2017/18 vergeben wurden, wird vor der ersten Stelle die Ziffer 0 vorangestellt. Die bisherigen sieben Stellen der Matrikelnummer bleiben dabei unverändert.
§ 3 HSteV seit 30.06.2019 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.06.2017 bis 30.06.2019
  1. (1)Absatz einsDie Matrikelnummer ist eine achtstellige Ziffernfolge, die wie folgt zu bilden ist:
    1. 1.Ziffer einsDie erste Stelle kennzeichnet mit der Ziffer 4 die Matrikelnummern der Pädagogischen Hochschule.
    2. 2.Ziffer 2Die zweite und dritte Stelle bezeichnen das Studienjahr der Zulassung mit den beiden letzten Ziffern der Jahreszahl des Kalenderjahres, in das der Beginn des betreffenden Studienjahres fällt.
    3. 3.Ziffer 3Die letzten fünf Stellen sind für jedes Studienjahr gesondert dem von der Bundesministerin für Bildung und Frauen der Pädagogischen Hochschule zugewiesenen Nummernkontingent der zulassenden Pädagogischen Hochschule zu entnehmen.
  2. (2)Absatz 2Bei siebenstelligen Matrikelnummern, die vor dem Wintersemester 2017/18 vergeben wurden, wird vor der ersten Stelle die Ziffer 0 vorangestellt. Die bisherigen sieben Stellen der Matrikelnummer bleiben dabei unverändert.
§ 3 HSteV seit 30.06.2019 weggefallen.

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