§ 6 HStBV (weggefallen)

Hochschul-Studienbeitragsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 2 und 5, § 1a samt Überschrift, § 2 Abs. 1 und § 4 samt Überschrift dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 102/2009§ 6 HStBV treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraftseit 30.06.2019 weggefallen.

(3) Die §§ 1a und 3 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 211/2015 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 30.07.2015 bis 30.06.2019
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 2 und 5, § 1a samt Überschrift, § 2 Abs. 1 und § 4 samt Überschrift dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 102/2009§ 6 HStBV treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraftseit 30.06.2019 weggefallen.

(3) Die §§ 1a und 3 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 211/2015 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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