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(2) § 1 Abs. 2 und 5, § 1a samt Überschrift, § 2 Abs. 1 und § 4 samt Überschrift dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 102/2009§ 6 HStBV treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraftseit 30.06.2019 weggefallen.
(3) Die §§ 1a und 3 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 211/2015 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) § 1 Abs. 2 und 5, § 1a samt Überschrift, § 2 Abs. 1 und § 4 samt Überschrift dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 102/2009§ 6 HStBV treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraftseit 30.06.2019 weggefallen.
(3) Die §§ 1a und 3 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 211/2015 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.