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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Bei einem Wechsel des Studienstandortes ist die Anzahl der bereits absolvierten Semester bei der Ermittlung der beitragsfreien Zeit einzubeziehen, bei einem Wechsel des Lehramtsstudiums jedoch nur jene absolvierten Semester, um die sich die Ausbildungsdauer bei einer Anerkennung erfolgreich absolvierter Studienteile reduziert§ 1a HStBV seit 30.06.2019 weggefallen. Gleiches gilt für erfolgreich absolvierte Studien bzw. Studienteile, die im Rahmen eines Lehramtsstudiums anerkannt werden.
(3) Semester der Beurlaubung sind für die Berechnung der beitragsfreien Zeit nicht zu berücksichtigen.
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(2) Bei einem Wechsel des Studienstandortes ist die Anzahl der bereits absolvierten Semester bei der Ermittlung der beitragsfreien Zeit einzubeziehen, bei einem Wechsel des Lehramtsstudiums jedoch nur jene absolvierten Semester, um die sich die Ausbildungsdauer bei einer Anerkennung erfolgreich absolvierter Studienteile reduziert§ 1a HStBV seit 30.06.2019 weggefallen. Gleiches gilt für erfolgreich absolvierte Studien bzw. Studienteile, die im Rahmen eines Lehramtsstudiums anerkannt werden.
(3) Semester der Beurlaubung sind für die Berechnung der beitragsfreien Zeit nicht zu berücksichtigen.