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Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung von einheitlichen Grundsätzen zur Durchführung der finanziellen Erfolgskontrolle bei Anwendung der Flexibilisierungsklausel (Erfolgskontrollen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 28/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17a Abs. 8 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2000 wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung von einheitlichen Grundsätzen zur Durchführung der finanziellen Erfolgskontrolle bei Anwendung der Flexibilisierungsklausel (Erfolgskontrollen-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 28/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17a Abs. 8 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2000 wird verordnet: