§ 2 DGZ-V (weggefallen)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.12.2016 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2002 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Ablauf des 30. November 2002 tritt die Verordnung BGBl. II Nr. 222/2001 außer Kraft.Mit Ablauf des 30. November 2002 tritt die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 222 aus 2001, außer Kraft.
§ 2 DGZ-V (weggefallen) seit 17.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 16.12.2016

In Kraft vom 01.12.2002 bis 16.12.2016
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2002 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Ablauf des 30. November 2002 tritt die Verordnung BGBl. II Nr. 222/2001 außer Kraft.Mit Ablauf des 30. November 2002 tritt die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 222 aus 2001, außer Kraft.
§ 2 DGZ-V (weggefallen) seit 17.12.2016 weggefallen.

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