Anl. 2 DVRV 2012 (weggefallen)

Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
Inhalt des DVR-Online-Formulars und des Formblattes „Meldung einer Datenanwendung“

1.

Angabe, ob Neu-, Änderungs- oder Streichungsmeldung (bei Streichungsmeldung verkürztes DVR-Online-Formular möglich)

2.

DVR-Nummer (sofern eine solche bereits zugeteilt wurde)

3.

Name oder sonstige Bezeichnung und Anschrift, weiters Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse des Auftraggebers

4.

Name, Anschrift und E-Mail-Adresse eines allfälligen Zustellungsbevollmächtigten

5.

Name und Telefonnummer des allfälligen Sachbearbeiters beim Auftraggeber

6.

Bezeichnung und Zweck der Datenanwendung

7.

allgemeine Angaben zur Datenanwendung betreffend:

a)

besondere Rechtsgrundlagen der Datenanwendung, soweit sich diese nicht bereits aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen des Auftraggebers ergeben

b)

Zugehörigkeit zum öffentlichen oder privaten Bereich

c)

Vorliegen automationsunterstützter oder manueller Datenanwendung

d)

Anwendbarkeit der Vorabkontrolle:

aa)

Verwendung von sensiblen Daten

bb)

Verwendung von strafrechtlich relevanten Daten

cc)

Vorliegen eines Kreditinformationssystems

dd)

Teilnahme an einem Informationsverbundsystem

ee)

Videoüberwachung (gemäß § 50c DSG 2000)

8.

im Falle, dass die Datenanwendung die Teilnahme an einem Informationsverbundsystem darstellt:

a)

Bezeichnung des gesamten Informationsverbundsystems

b)

Rechtsgrundlagen des gesamten Informationsverbundsystems, soweit sich diese nicht bereits aus den Angaben zu Punkt 7a) ergeben und

c)

Name oder sonstige Bezeichnung und Anschrift, weiters Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse des Betreibers

9.

besondere Angaben zum Inhalt der Datenanwendung:

a)

die Kreise der von der Datenanwendung Betroffenen und die über sie verarbeiteten Datenarten

b)

im Falle von beabsichtigten Übermittlungen:

aa)

die Kreise der Betroffenen

bb)

die zu übermittelnden Datenarten

cc)

die zugehörigen Empfängerkreise einschließlich Angaben über allfällige ausländische Empfängerstaaten sowie Zugehörigkeit der Übermittlungsempfänger zum gleichen Informationsverbundsystem

dd)

die Rechtsgrundlagen der Übermittlungen

10.

Geschäftszahlen der Bescheide der Datenschutzbehörde, mit welchen Auflagen, Bedingungen oder Befristungen gemäß § 21 Abs. 2 DSG 2000 erteilt wurden (diese sind vom Datenverarbeitungsregister anlässlich der Registrierung einzutragen)

11.

soweit eine Genehmigung der Datenschutzbehörde für Datenübermittlungen oder Überlassungen ins Ausland notwendig ist, die Geschäftszahl der Genehmigung durch die Datenschutzbehörde

12.

Angaben über die Beilagen zur Meldung

Anl. 2 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 24.05.2018
Inhalt des DVR-Online-Formulars und des Formblattes „Meldung einer Datenanwendung“

1.

Angabe, ob Neu-, Änderungs- oder Streichungsmeldung (bei Streichungsmeldung verkürztes DVR-Online-Formular möglich)

2.

DVR-Nummer (sofern eine solche bereits zugeteilt wurde)

3.

Name oder sonstige Bezeichnung und Anschrift, weiters Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse des Auftraggebers

4.

Name, Anschrift und E-Mail-Adresse eines allfälligen Zustellungsbevollmächtigten

5.

Name und Telefonnummer des allfälligen Sachbearbeiters beim Auftraggeber

6.

Bezeichnung und Zweck der Datenanwendung

7.

allgemeine Angaben zur Datenanwendung betreffend:

a)

besondere Rechtsgrundlagen der Datenanwendung, soweit sich diese nicht bereits aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen des Auftraggebers ergeben

b)

Zugehörigkeit zum öffentlichen oder privaten Bereich

c)

Vorliegen automationsunterstützter oder manueller Datenanwendung

d)

Anwendbarkeit der Vorabkontrolle:

aa)

Verwendung von sensiblen Daten

bb)

Verwendung von strafrechtlich relevanten Daten

cc)

Vorliegen eines Kreditinformationssystems

dd)

Teilnahme an einem Informationsverbundsystem

ee)

Videoüberwachung (gemäß § 50c DSG 2000)

8.

im Falle, dass die Datenanwendung die Teilnahme an einem Informationsverbundsystem darstellt:

a)

Bezeichnung des gesamten Informationsverbundsystems

b)

Rechtsgrundlagen des gesamten Informationsverbundsystems, soweit sich diese nicht bereits aus den Angaben zu Punkt 7a) ergeben und

c)

Name oder sonstige Bezeichnung und Anschrift, weiters Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse des Betreibers

9.

besondere Angaben zum Inhalt der Datenanwendung:

a)

die Kreise der von der Datenanwendung Betroffenen und die über sie verarbeiteten Datenarten

b)

im Falle von beabsichtigten Übermittlungen:

aa)

die Kreise der Betroffenen

bb)

die zu übermittelnden Datenarten

cc)

die zugehörigen Empfängerkreise einschließlich Angaben über allfällige ausländische Empfängerstaaten sowie Zugehörigkeit der Übermittlungsempfänger zum gleichen Informationsverbundsystem

dd)

die Rechtsgrundlagen der Übermittlungen

10.

Geschäftszahlen der Bescheide der Datenschutzbehörde, mit welchen Auflagen, Bedingungen oder Befristungen gemäß § 21 Abs. 2 DSG 2000 erteilt wurden (diese sind vom Datenverarbeitungsregister anlässlich der Registrierung einzutragen)

11.

soweit eine Genehmigung der Datenschutzbehörde für Datenübermittlungen oder Überlassungen ins Ausland notwendig ist, die Geschäftszahl der Genehmigung durch die Datenschutzbehörde

12.

Angaben über die Beilagen zur Meldung

Anl. 2 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen.

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